Fachbeiträge auf BESTANWALT
LG München: Keine Wiederveröffentlichung von Jameda-Bewertungen
Ein Zahnarzt muss bei seiner Klage gegen die Löschung von positiven Bewertungen auf „Jameda“ eine Niederlage vor dem Landgericht München (LG) einstecken. Der Arzt konnte nicht beweisen, dass die Löschung der Bewertungen als Reaktion auf seine Kündigung bei dem Bewertungsportal erfolgt war.Jameda spricht von Prüffehlern Geklagt hatte ein Zahnarzt, der die Wiederveröffent...
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Tätigkeitsbeschreibung in Arbeitszeugnissen
Je nachdem wie lange der Mitarbeiter qualifizierte oder weniger umfangreiche Arbeiten erledigte, desto umfangreicher oder nicht ist die Tätigkeitsbeschreibung.Ein Zeugnis muss die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Ar beitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig und genau beschreiben, dass sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürf...
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BGH schickt stillen Gesellschafter in die stille Ecke
Werden einem stillen Gesellschafter gewinnunabhängige Auszahlungen gemacht, hat er diese im Falle einer Auflösung der stillen Gesellschaft zurückzuzahlen – wenn der Gesellschaftsvertrag eine solche Rückzahlung vorsieht.Stiller Gesellschafter vor dem BGHEine der Ideen einer stillen Gesellschaft ist es, jemanden allein an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft zu beteilige...
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Wie lange noch bis zur Sammelklage?
Auch bei Jamaika ging es ja schon hoch her zum Thema Sammelklage. Der einzige Grund, warum die Verhandlungen gescheitert sind, war sie sicherlich nicht. Aber die Sammelklage ist weiterhin hoch umkämpft. Es ist damit zu rechnen, dass auch unsere Politiker sich bald (rechtzeitig nach Verjährung der Ansprüche gegen VW, davon ist wohl auszugehen) durchringen werden, die Institutio...
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Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
Es muss grundsätzlich von dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages abgeraten werden, da die einvernehmliche Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Vertrag in der Regel dazu führt, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrfrist anordnet.Die BA nimmt an, dass sich der Arbeitnehmer versicherungswidrig im Sinne des § 144 SGB III verhalten hat, da er das Beschäftigungsverh...
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