Fachbeiträge auf BESTANWALT
EuGH: Wo in Europa kann ein Unternehmen auf Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte klagen?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung aus dem vergangen Jahr nun klargestellt, dass bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts von Unternehmen nicht der Firmensitz des Klägers oder des Beklagten für die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit maßgeblich sein muss, sondern vielmehr dort geklagt werden könne, wo die Verletzung des Persönlichkeitsrechts seine größ...
» mehr lesen
Verletzung von Datenschutzbestimmungen durch Zeugen Jehovas?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat derzeit die Frage der Einhaltung von Datenschutzrichtlinien bei den Tür-zu-Tür Besuchen der Mitglieder der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas zu entscheiden. Am 01.02.2018 hat der Generalanwalt dazu bereits seine Schlussanträge veröffentlich. Danach müssen sich auch die Zeugen Jehovas an geltendes Datenschutzrecht halten.Die Praktik der Z...
» mehr lesen
Bei einer Verdachtskündigung darf der Arbeitgeber entlastende Umstände bei der Anhörung des Betriebsrates nicht verschweigen
Auch der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Vertragsverletzung oder Straftat kann den Arbeitgeber zum Ausspruch einer Kündigung berechtigen. Bei der so genannten Verdachtskündigung genügt der dringende Verdacht einer Straftat. Es müssen objektive, vom Arbeitgeber zu beweisende Tatsachen für den dringenden Verdacht einer solchen Straftat vorliegen. Ob die Tat tatsächlich vom A...
» mehr lesen
LG München: Keine Wiederveröffentlichung von Jameda-Bewertungen
Ein Zahnarzt muss bei seiner Klage gegen die Löschung von positiven Bewertungen auf „Jameda“ eine Niederlage vor dem Landgericht München (LG) einstecken. Der Arzt konnte nicht beweisen, dass die Löschung der Bewertungen als Reaktion auf seine Kündigung bei dem Bewertungsportal erfolgt war.Jameda spricht von Prüffehlern Geklagt hatte ein Zahnarzt, der die Wiederveröffent...
» mehr lesen
Urheberrecht: Keine Unterlassungshaftung bei offenem WLAN-Zugang
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass gegen den Anbieter eines Internetzugangs seit der Neuregelung des Telemediengesetztes 2017 kein Unterlassungsanspruch mehr bestehen kann. Bei von Dritten begangenen Urheberrechtsverletzungen kommt vielmehr ein Sperranspruch von Informationen in Betracht.Das Ende der StörerhaftungDas Urteil des BGH vom 26.07.2018 ist das jüngste ...
» mehr lesen