Fachbeiträge auf BESTANWALT
Wichtige Fragen zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige
Ab dem 01.08.2013 steht jedem Kind vom ersten bis zum dritten Lebensjahr per Gesetz ein Betreuungsplatz zu. Grundlage hierfür ist das Kinderförderungsgesetz vom 16.08.2008. Jedenfalls in der Anfangszeit ist damit zu rechnen, dass dieser Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz für unter dreijährige teilweise nicht erzielt werden kann. Im Sommer 2012 fehlten nach Aussage des Bundesf...
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Leistungsfreiheit des Kraftfahrtversicherers bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit
Die zum 01.01.2008 in Kraft getretene Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hat die Leistungsfreiheit des Kraftfahrtversicherers in bestimmten Fällen grob fahrlässigen Fehlverhaltens des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten geändert. Das sogenannte "Alles-oder-Nichts-Prinzip" gilt nicht mehr. Vielmehr kann die Versicherung die Entschädigungsleistung nur noch in ...
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Filesharing Abmahnung - Zur Aussagekraft des der Abmahnung beigefügten Gerichtsbeschlusses
Zahlreiche Internet-Nutzer erhalten eine anwaltliche Abmahnung, mit welcher sie - berechtigt oder auch unberechtigt - mit dem Vorwurf des „Filesharing” konfrontiert werden. Beim Filesharing handelt es sich, vereinfacht ausgedrückt, um das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets unter Verwendung eines peer-to-peer-Netzwerks (p-2-p). Die Dateien befinden sich...
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Namensänderung von Kindern nach Scheidung / Einbenennung
Namensrecht / EinbenennungHäufig stellt sich nach dem Auseinandergehen der Eltern das Problem, dass der Nachname des gemeinsamen Kindes nicht mehr dem des es betreuenden gleicht. Die Mutter hat zum Beispiel neu geheiratet und den Namen ihres jetztigen Mannes angenommen. In solchen Fällen, wird oft der Wünsch an den leiblichen Vater herangetragen, einer "Einbenennung" des ...
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Autokauf - Erheblicher Mangel - Rücktritt vom Kaufvertrag eines Kraftfahrzeuges
Der Bundesgerichtshof hat am 15. Juni 2011 seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass für die Beurteilung der Frage, ob ein Mangel des gelieferten Fahrzeugs unerheblich im Sinne des § 323 Absatz 5 Satz 2 BGB ist und der Käufer deswegen nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann, auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vom Kauf abzustellen ist. Lediglich zum Zeitpunkt des Rücktri...
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