Fachbeiträge auf BESTANWALT
Europäische Reform des Urheberrechts birgt datenschutzrechtliche Risiken
Kürzlich gingen tausende Menschen in der Europäischen Union auf die Straße, um gegen einen Gesetzentwurf zu protestieren. Es ging um eine in Brüssel geplante und diskutierte Reform des Urheberrechts. Das Europaparlament hat dem Entwurf inzwischen trotz der anhaltenden Proteste zugestimmt.Die Reform bringt einige Risiken mit sich. Beispielweise stellt der potenzielle Einsatz von sog...
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Geschäftsführervertrag: Auch konkludente Beendigung bei Abberufung eines Geschäftsführers möglich
Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass unter Umständen auch konkludent die Beendigung eines Geschäftsführervertrages zusammen mit der Abberufung eines Geschäftsführers vereinbart werden kann.Geschäftsführer einvernehmlich abberufen Geklagt hatte der Geschäftsführer einer GmbH, der dort bereits seit rund 30 Jahren beschäftigt war. 2018 war dieser aus Altersgründen einverneh...
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Reiserecht: Flusskreuzfahrt RZ Leserreise aufgrund Niedrigwasser geändert: Ihre Rechte
Eine RZ Leserreise vom 21.04. - 28.04.2019 wurde aufgrund Niedrigwassers abgesagt. Anstatt nach Prag ging es bei einer gebuchten"Trio Havel, Elbe, Moldau" Flusskreuszfahrt überwiegend auf Kanälen nur nach Hamburg und direkt wieder nach Berlin zurück. Solche gravieren Änderungen im gebuchten Reiseverlauf müssen Sie nicht hinnehmen, zumal wenn Sie vom Niedrig...
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Gegen Datensammelwut – Nordrhein-Westfalen sagt Handy-Apps den Kampf an
Ein Leben ohne Smartphones samt darauf installierter Apps ist heute kaum vorstellbar. Was viele gar nicht wissen: Einige Apps sind mehr oder weniger darauf ausgelegt, die Daten des Nutzers zu sammeln. Damit soll nach dem Land Nordrhein-Westfalen beim Datenschutz nun Schluss sein. Ein Vorschlag zur Gesetzesänderung ist geplant.Die Taschenlampen-App als StandortermittlerDie meisten A...
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Urheberrecht: Keine Unterlassungshaftung bei offenem WLAN-Zugang
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass gegen den Anbieter eines Internetzugangs seit der Neuregelung des Telemediengesetztes 2017 kein Unterlassungsanspruch mehr bestehen kann. Bei von Dritten begangenen Urheberrechtsverletzungen kommt vielmehr ein Sperranspruch von Informationen in Betracht.Das Ende der StörerhaftungDas Urteil des BGH vom 26.07.2018 ist das jüngste ...
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