Fachbeiträge auf BESTANWALT
Die Musterfeststellungsklage als neuer kollektiver Schutz im Wirtschaftsrecht
Die Einführung der Musterfeststellungsklage ist ein Prestigeprojekt der Bundesregierung und soll neue Klagemöglichkeiten eröffnen. Bis zum Inkrafttreten am 01.11.2018 müssen aber auch in der Praxis noch einige Weichen gestellt werden.In Nordrhein-Westfalen wird die Musterfeststellungsklag in Zukunft einheitlich beim Oberlandesgericht in Hamm konzentriert. Die Praxis macht sich...
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Filesharing - Zum Begriff der "gewerblichen" Urheberrechtsverletzung
Zahlreiche Internet-Nutzer erhalten eine anwaltliche Abmahnung, mit welcher sie - berechtigt oder auch unberechtigt - mit dem Vorwurf des „Filesharing” konfrontiert werden. Beim Filesharing handelt es sich, vereinfacht ausgedrückt, um das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets unter Verwendung eines peer-to-peer-Netzwerks (p-2-p). Die Dateien befinden sich...
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Bundesrat beschließt Initiative zum verbesserten Verbraucherschutz bei Werbeanrufen
Die Länder haben eine Gesetzesinitiative zum verschärften Schutz der Verbraucher bei ungebetenen Werbeanrufen auf den Weg gebracht. Dadurch sollen die Verbraucher vor vorschnellen Vertragsabschlüssen am Telefon geschützt werden.Bisherige Vorschriften nicht wirkungsvoll genug Bereits seit 2013 gibt es verschärfte Vorschriften u.a. im Werberecht, die Verbraucher vor unerwünschten Wer...
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Vergleichsangebot der EOS Inkasso aufgrund EDV Problems unwirksam?
Im Jahre 2013 versendete die EOS Inkasso Deutschland bundesweit Schreiben, in dem diese eine Erledigung von Forderungen versprach, sobald die Schuldner einen Betrag von 100 € bis zu einem bestimmten Datum überwiesen. Danach hielt sich EOS Inkasso jedoch nicht an diese Vergleichszusage und forderten weiterhin den gesamten Forderungsbetrag ein. Dabei wurde auf angebliche EDV Pro...
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Die krankheitsbedingte Kündigung
I. BedeutungKrankheitsbedingte Kündigungen als Hauptanwendungsfall der personenbedingten Kündigung landen regelmäßig vor Gericht. Nicht die Krankheit an sich ist dabei Kündigungsgrund, sondern deren Auswirkung auf die vertraglich übernommene Verpflichtung des Arbeitnehmers (Fehlzeiten), den durch Arbeitsausfall möglicherweise beeinflussten Betriebsablauf, das Mehr an wirtschaft...
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