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Weiteres Urteil bestätigt Schadensersatz bei Verstößen gegen Einzahlungslimits durch Online-Sportwettenanbieter
Rechtsanwalt Cocron hat erneut erfolgreich ein Urteil gegen einen bedeutenden Anbieter von Online-Sportwetten erwirkt. Das zuständige Gericht bestätigte dabei nicht nur die grundsätzliche Haftung des Unternehmens wegen der Missachtung gesetzlich vorgeschriebener Einzahlungslimits, sondern erkannte darüber hinaus einen weiteren Rückzahlungsanspruch an. Dieser beruhte auf einem Verstoß gegen die sogenannte Button-Lösung, die im Verbraucherrecht besondere Anforderungen an kostenpflichtige Online-Verträge stellt.
Das Amtsgericht Lichtenberg sprach einem von der Kanzlei Cocron vertretenen Sportwettenkunden Schadensersatz im vierstelligen Bereich gegen die maltesische Tipico Co. Ltd. zu. Der Kläger hatte im Zeitraum von Mai bis Juli 2025 Einzahlungen vorgenommen, die deutlich über dem gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrag lagen. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Anbieter jedoch keine ausreichenden Maßnahmen getroffen, um diese Überschreitungen zu verhindern oder die gesetzlichen Grenzen wirksam durchzusetzen.
Was war passiert?
Nach den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV) gilt für Online-Sportwetten grundsätzlich ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro. Eine Anhebung dieses Limits ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Hierfür muss der Anbieter zunächst die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des jeweiligen Spielers überprüfen und auf Grundlage dieser Prüfung ein individuelles höheres Einzahlungslimit freigeben.
Im vorliegenden Fall konnte der Kläger sein Einzahlungslimit jedoch eigenständig erhöhen, ohne dass zuvor eine Bonitätsprüfung oder eine sonstige Überprüfung seiner finanziellen Verhältnisse erfolgt war. Dadurch war es ihm möglich, allein im Juni 2025 Einzahlungen von mehr als 7.700 Euro vorzunehmen. Nach Auffassung des Gerichts stand dieses Vorgehen nicht im Einklang mit den gesetzlichen Schutzvorschriften des Glücksspielstaatsvertrags und stellte einen Verstoß gegen die bestehenden Pflichten des Anbieters dar.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Amtsgericht stützte seine Entscheidung auf zwei voneinander unabhängige rechtliche Anspruchsgrundlagen und gab dem Kläger in beiden Punkten Recht.
Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten (§§ 280, 241 BGB)
Nach Auffassung des Gerichts zählt die Einhaltung des gesetzlichen Einzahlungslimits zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Online-Sportwettenanbieters. Diese gesetzlichen Vorgaben dienen insbesondere dem Schutz der Spieler vor erheblichen finanziellen Verlusten und sollen deren Vermögen vor den Risiken eines unkontrollierten Spielverhaltens bewahren.
Da der Anbieter vor der Freigabe eines höheren Einzahlungslimits keine Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Klägers vorgenommen hatte, sah das Gericht eine schuldhafte Verletzung dieser Schutzpflichten als gegeben an. Der hieraus resultierende Schaden wurde nach den Grundsätzen der sogenannten Differenzhypothese ermittelt. Dabei wird die tatsächliche Vermögenslage des Spielers mit der hypothetischen Situation verglichen, die ohne die Pflichtverletzung bestanden hätte. Maßgeblich war somit die Differenz zwischen den tatsächlich geleisteten Einzahlungen und dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat.
Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB)
Zusätzlich bestätigte das Gericht einen weiteren Anspruch auf Rückzahlung aus dem Bereicherungsrecht. Nach Auffassung des Amtsgerichts waren die zugrunde liegenden Wettverträge bereits deshalb unwirksam, weil der Anbieter gegen die Vorgaben der sogenannten Button-Lösung gemäß § 312j Abs. 3 BGB verstoßen hatte.
Diese Vorschrift verlangt, dass eine Schaltfläche, über die Verbraucher eine zahlungspflichtige Bestellung auslösen können, eindeutig auf die bestehende Zahlungspflicht hinweist. Der Gesetzgeber nennt hierfür Formulierungen wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder andere unmissverständliche Bezeichnungen mit vergleichbarer Aussagekraft.
Im vorliegenden Verfahren verwendete der Anbieter jedoch lediglich die Beschriftung „Wette abgeben“. Nach Auffassung des Gerichts genügte diese Formulierung den gesetzlichen Anforderungen nicht, da sie die wirtschaftlichen Folgen der Handlung für den Verbraucher nicht ausreichend verdeutlicht. Die Konsequenz war, dass die einzelnen Wettverträge rechtlich nicht wirksam zustande gekommen waren und die geleisteten Einsätze daher nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückverlangt werden konnten.
Was bedeutet das für betroffene Spieler?
Die Entscheidung dürfte insbesondere für Spieler von Bedeutung sein, die ihr Einzahlungslimit bei einem Online-Sportwettenanbieter ohne vorherige Überprüfung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhöhen konnten.
In vergleichbaren Fällen kann regelmäßig ein Rückforderungsanspruch hinsichtlich derjenigen Verluste bestehen, die auf Einzahlungen oberhalb des gesetzlichen Monatslimits von 1.000 Euro zurückzuführen sind. Voraussetzung ist, dass der Anbieter die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Prüfungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat.
Darüber hinaus können weitere Ansprüche in Betracht kommen, wenn die gesetzlichen Anforderungen der Button-Lösung nicht eingehalten wurden. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Bestell- oder Wettschaltfläche nicht eindeutig als zahlungspflichtige Handlung gekennzeichnet war und Verbraucher deshalb nicht ausreichend auf die Kostenfolge hingewiesen wurden.
Das Gericht stellte außerdem klar, dass deutsche Verbraucher ihre Ansprüche grundsätzlich auch gegen Anbieter mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltend machen können. Im entschiedenen Fall handelte es sich um ein Unternehmen mit Sitz in Malta. Die Zuständigkeit deutscher Gerichte ergibt sich hierbei aus dem Verbrauchergerichtsstand nach Art. 18 EuGVVO, sodass betroffene Spieler ihre Ansprüche regelmäßig an ihrem eigenen Wohnsitz durchsetzen können.
Auch eine vorherige Abtretung der Forderung an einen Prozessfinanzierer steht nach Auffassung des Gerichts der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche nicht entgegen und führt nicht zum Verlust der Klagemöglichkeit.
So gehen Sie vor
Betroffene Spieler sollten ihre Kontoauszüge, Zahlungsnachweise und Einzahlungsübersichten bei dem jeweiligen Sportwettenanbieter sorgfältig sichern und rechtlich überprüfen lassen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage, ob im maßgeblichen Zeitraum Einzahlungen oberhalb des gesetzlichen Monatslimits erfolgt sind und ob der Anbieter die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen zur Erhöhung des Limits tatsächlich durchgeführt hat.
Die Rechtsanwalt Cocron GmbH & Co. KG mit Standorten in München und Berlin prüft die individuellen Erfolgsaussichten eines möglichen Anspruchs und unterstützt betroffene Spieler bei der Durchsetzung von Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber Online-Sportwettenanbietern.
Eingestellt in Rechtsgebiet: Bank- Kapitalmarktrecht
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Autor :
Rechtsanwalt Istvan CocronRechtsanwalt Cocron
ohne Titel