Fachbeiträge aus den Rechtsgebieten
Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger verstirbt? Ein kompakter Leitfaden aus rechtlicher Sicht
Der Tod eines nahestehenden Menschen trifft Angehörige und Familien in den meisten Fällen völlig unerwartet. Neben der emotionalen Ausnahmesituation müssen innerhalb kurzer Zeit zahlreiche organisatorische, rechtliche und finanzielle Angelegenheiten geregelt werden. Viele gesetzliche Fristen laufen bereits unmittelbar nach dem Todesfall an, und Versäumnisse können erhebliche rechtliche oder wirtschaftliche Folgen verursachen. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Maßnahmen in zeitlicher Reihenfolge, erläutert die Bedeutung der häufig verwechselten Dokumente und zeigt typische Fehler auf, die in der Praxis besonders teuer oder problematisch werden können.
Die ersten Stunden: Welche Schritte sofort notwendig sind
Arzt verständigen – Ausstellung des Totenscheins
Verstirbt eine Person in der eigenen Wohnung oder im häuslichen Umfeld, muss umgehend der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst informiert werden. Erfolgt der Todesfall dagegen in einem Krankenhaus oder Pflegeheim, übernimmt regelmäßig der dort zuständige Arzt diese Aufgabe. Der Arzt stellt anschließend die ärztliche Todesbescheinigung aus, die im allgemeinen Sprachgebrauch meist als „Totenschein“ bezeichnet wird.
Der Totenschein bildet die zwingende Grundlage für sämtliche weiteren Maßnahmen. Ohne dieses Dokument können weder die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt noch die spätere Bestattung oder erbrechtliche Angelegenheiten durchgeführt werden. Die Todesbescheinigung besteht aus einem vertraulichen Teil für das Gesundheitsamt sowie einem nicht vertraulichen Abschnitt für weitere behördliche Vorgänge. Angehörige müssen sich um die inhaltliche Erstellung in der Regel nicht kümmern, da die Ausstellung normalerweise innerhalb weniger Stunden erfolgt.
Bestattungsunternehmen beauftragen
Sobald der Totenschein vorliegt, sollte möglichst zeitnah ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Ein professioneller Bestatter übernimmt zahlreiche organisatorische Aufgaben und entlastet die Angehörigen erheblich in einer ohnehin schwierigen Situation. Dazu zählen insbesondere die Meldung des Sterbefalls beim Standesamt, die Beantragung der Sterbeurkunden, die Organisation der Trauerfeier und Bestattung sowie die Abstimmung mit Friedhof, Kirche, Krankenkasse und weiteren beteiligten Stellen.
Wichtig ist dabei, die Kosten verschiedener Anbieter sorgfältig zu vergleichen. Die Preisunterschiede zwischen einzelnen Bestattungsunternehmen können erheblich ausfallen. Mehrere tausend Euro Differenz für vergleichbare Leistungen sind in der Praxis keineswegs ungewöhnlich. Deshalb empfiehlt es sich, wenn möglich zwei oder drei Angebote einzuholen. Gibt es bereits einen Bestattungsvorsorgevertrag oder einen Notfallordner mit den dokumentierten Wünschen des Verstorbenen, erleichtert dies die Organisation und Entscheidungsfindung erheblich.
Wichtige Unterlagen sichern – jedoch mit Vorsicht
Bereits in den ersten Stunden sollten zentrale Unterlagen gesichtet und an einem sicheren Ort gesammelt werden:
Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen
Stammbuch, Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde
Versicherungspolicen, insbesondere Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen
Testament, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Bankunterlagen, Kontokarten sowie vorhandene Notfallordner
Wichtig ist allerdings, dass die Unterlagen zunächst in der Wohnung verbleiben und nicht vorschnell „in Sicherheit gebracht“ werden. Denn bereits das Mitnehmen von Nachlassgegenständen kann unter Umständen als konkludente Annahme der Erbschaft gewertet werden. Das kann erhebliche Probleme verursachen, wenn sich später herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist.
Die ersten Tage nach dem Todesfall
Sterbefall beim Standesamt melden
Der Todesfall muss spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. In der Praxis übernimmt diese Aufgabe häufig bereits das beauftragte Bestattungsunternehmen. Das Standesamt stellt anschließend die Sterbeurkunde aus.
Die Sterbeurkunde ist das zentrale amtliche Dokument, mit dem sich Angehörige gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden oder der Rentenversicherung legitimieren können. Empfehlenswert ist die Beantragung von mindestens sieben bis zehn Originalen, da viele Institutionen keine Kopien akzeptieren. Nachbestellungen verursachen zusätzliche Kosten und benötigen häufig mehrere Tage Bearbeitungszeit.
Testament beim Nachlassgericht einreichen
Wer ein Testament des Verstorbenen findet oder bereits besitzt, ist gesetzlich verpflichtet, dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht einzureichen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob man selbst Erbe geworden ist oder möglicherweise enterbt wurde.
Das Testament darf weder geöffnet noch zurückgehalten oder vernichtet werden. Eine Unterdrückung oder Vernichtung kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Nach Eingang eröffnet das Nachlassgericht das Testament und informiert sämtliche Beteiligten. Gerade bei notariellen Testamenten genügt die gerichtliche Eröffnungsniederschrift später häufig bereits als Nachweis der Erbenstellung.
Wichtige Stellen informieren
Innerhalb der ersten Woche sollten insbesondere folgende Stellen schriftlich benachrichtigt werden:
Krankenkasse
Rentenversicherung oder Versorgungswerk
Arbeitgeber des Verstorbenen
Witwen oder Witwer können unter Umständen Anspruch auf das sogenannte Sterbevierteljahr haben. Dabei wird die volle Rente des Verstorbenen für drei Monate weitergezahlt. Dieser Anspruch muss jedoch aktiv beantragt werden.
Bestattung organisieren
Die gesetzlichen Bestattungsfristen unterscheiden sich je nach Bundesland und liegen meist zwischen vier und zehn Tagen nach dem Todesfall. Welche Bestattungsform gewählt wird, richtet sich grundsätzlich nach dem dokumentierten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.
Die ersten Wochen: Wichtige Fristen beachten
Die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen
Wer gesetzlicher oder testamentarischer Erbe geworden ist, hat grundsätzlich sechs Wochen Zeit, die Erbschaft auszuschlagen. Die Frist beginnt, sobald Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Erbenstellung besteht.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen. Damit haftet der Erbe grundsätzlich auch für sämtliche Nachlassschulden mit seinem eigenen Vermögen. Deshalb sollte möglichst frühzeitig geprüft werden, ob der Nachlass überschuldet sein könnte.
Die Ausschlagung muss entweder persönlich beim Nachlassgericht erklärt oder notariell beglaubigt werden. Formlose Schreiben, E-Mails oder SMS genügen rechtlich nicht.
Eine Ausschlagung kann insbesondere sinnvoll sein:
bei überschuldetem Nachlass
bei unklaren Vermögensverhältnissen
aus steuerlichen Gründen
Vor einer endgültigen Entscheidung sollte nach Möglichkeit ein vollständiges Nachlassverzeichnis erstellt werden.
Erbschein – notwendig oder nicht?
Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde des Nachlassgerichts, die bestätigt, wer Erbe geworden ist und zu welchem Anteil.
In vielen Fällen wird vorschnell ein Erbschein beantragt, obwohl dieser rechtlich gar nicht erforderlich wäre. Liegt ein notarielles Testament vor, genügt häufig bereits die gerichtliche Eröffnungsniederschrift.
Ein Erbschein wird dagegen meistens benötigt:
bei gesetzlicher Erbfolge ohne Testament
bei privatschriftlichen Testamenten
wenn Banken oder Behörden ausdrücklich darauf bestehen
Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses und können mehrere hundert Euro betragen.
Erbschaftsteuer innerhalb von drei Monaten anzeigen
Jeder Erbe ist verpflichtet, den Erwerb von Todes wegen innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn aufgrund bestehender Freibeträge voraussichtlich keine Erbschaftsteuer anfällt.
Das Finanzamt erhält heutzutage häufig automatisch Kenntnis vom Erbfall, beispielsweise durch Banken, Notare oder Grundbuchämter. Wer die Anzeige unterlässt, riskiert Säumniszuschläge oder steuerrechtliche Konsequenzen.
Verträge prüfen und kündigen
In den ersten Wochen sollten sämtliche laufenden Verträge des Verstorbenen überprüft werden:
Mietvertrag
Versicherungen
Mitgliedschaften und Abonnements
Dauerlastschriften und laufende Abbuchungen
Besonders wichtig ist dabei: Lebensversicherungen werden häufig nicht an die Erben ausgezahlt, sondern an ausdrücklich benannte Bezugsberechtigte.
Die drei wichtigsten Dokumente
Die wichtigsten Unterlagen im Erbfall sind:
Totenschein
Sterbeurkunde
Erbschein
Diese Dokumente erfüllen jeweils unterschiedliche Funktionen und werden im Alltag häufig verwechselt.
Häufige und kostspielige Fehler
Besonders problematisch sind in der Praxis folgende Fehler:
Testamente zurückhalten oder vernichten
Vorschnell einen Erbschein beantragen
Die Ausschlagungsfrist versäumen
Die Erbschaftsteueranzeige vergessen
Kontovollmachten nach dem Tod weiter nutzen
Die Wohnung vorschnell räumen
Pflichtteilsansprüche übersehen
Gerade Pflichtteilsansprüche werden häufig unterschätzt. Enterbte Kinder oder Ehepartner können trotz Enterbung erhebliche Zahlungsansprüche gegen die Erben geltend machen.
Schritt für Schritt durch die ersten Wochen
Tag 1
Arzt verständigen
Totenschein ausstellen lassen
Bestatter beauftragen
Wichtige Unterlagen sichern
Tage 2 bis 7
Sterbeurkunden beantragen
Krankenkasse, Arbeitgeber und Rentenversicherung informieren
Woche 2
Nachlassinventur erstellen
Vermögen und Schulden vollständig erfassen
Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung vorbereiten
Wochen 3 bis 5
Gegebenenfalls Ausschlagung erklären
Nachlassverwaltung prüfen
Erbschein nur bei tatsächlichem Bedarf beantragen
Innerhalb von drei Monaten
Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen
Darüber hinaus müssen laufend Verträge gekündigt, Behörden informiert und gegebenenfalls die Erbengemeinschaft organisiert werden.
Rechtliche Beratung im Erbfall
Viele Fehler im Erbfall entstehen bereits in den ersten Wochen und führen oftmals erst Monate oder Jahre später zu erheblichen finanziellen Belastungen oder familiären Konflikten. Wer frühzeitig rechtlichen Rat einholt, kann Risiken vermeiden und das Familienvermögen besser schützen.
Die Rechtsanwaltsgesellschaft Cocron GmbH & Co. KG (München/Berlin) berät Erben, Pflichtteilsberechtigte und Nachlassgläubiger in sämtlichen erbrechtlichen Fragen – von der Ausschlagung über den Erbschein bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Eingestellt in Rechtsgebiet: Erbrecht
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Autor :
Rechtsanwalt Istvan CocronRechtsanwalt Cocron
ohne Titel