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„Glücksspielaufsicht – wo bleibt das Eingreifen?“ Massive Limitverletzung und verweigerte Gewinnauszahlung durch lizenzierten Anbieter – ein Bericht von Rechtsanwalt Cocron
Wie weit dürfen konzessionierte Anbieter Einzahlungslimits ausreizen – und was bedeutet es für das System, wenn selbst rechtmäßig erzielte Gewinne nicht ausgekehrt werden?
Für viele Nutzer von Online-Sportwetten steht die deutsche Lizenz für ein klares Versprechen: regulierter Markt, wirksame Kontrollmechanismen und verlässliche Auszahlung von Gewinnen.
Dieses Vertrauen gerät ins Wanken, wenn ein lizenzierter Anbieter nicht nur einzelne Grenzbereiche berührt, sondern gesetzliche Limits massiv überschreitet – und anschließend Gewinne zurückbehält.
Rechtlich ist die Lage eindeutig. § 6c des Glücksspielstaatsvertrag 2021 verpflichtet Anbieter von Online-Sportwetten zur Einhaltung eines anbieterübergreifenden monatlichen Einzahlungslimits von grundsätzlich 1.000 €. Sobald dieses Limit erreicht ist, dürfen keine weiteren Einzahlungen angenommen werden. Der Erlaubnisinhaber hat dies durch geeignete technische Maßnahmen sicherzustellen.
Nach Darstellung der Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erfolgt die Kontrolle über die zentrale Limitdatei (LUGAS). Wird das hinterlegte Monatslimit ausgeschöpft, müssen weitere Einzahlungen automatisiert unterbunden werden.
Zwar ist eine Erhöhung möglich: Ein monatliches Limit von bis zu 10.000 € kann bewilligt werden. Limits zwischen 10.000 € und 30.000 € sind jedoch nur für maximal ein Prozent der aktiven Spielenden eines Anbieters zulässig.
Damit ist bei 30.000 € monatlich die absolute lizenzrechtliche Obergrenze erreicht. Darüber hinaus ist der gesetzlich normierte Spielerschutz nicht mehr gewahrt.
Ein aktueller Fall aus unserer Praxis wirft daher erhebliche Fragen auf.
Ein von der Kanzlei Cocron vertretener Spieler konnte innerhalb eines Zeitraums von weniger als einem Monat bei einem lizenzierten Anbieter Einzahlungen in Höhe von über 90.000 € tätigen.
Diese Summe liegt nicht nur weit über dem Grundlimit, sondern auch deutlich oberhalb der maximal zulässigen High-Limit-Grenze von 30.000 €.
Aus den platzierten Wetten ergab sich ein Gewinn von über 50.000 €.
Der Anbieter akzeptierte die Einzahlungen, verweigerte im Anschluss jedoch die Auszahlung der Gewinne.
Besonders problematisch ist die Kombination aus faktischer Außerkraftsetzung des Einzahlungslimits und anschließender (teilweiser) Nichtauszahlung. In einer solchen Konstellation geht es nicht mehr lediglich um einen technischen Fehler, sondern um die Integrität des regulierten Marktes.
Lizenzierte Anbieter dürfen sich nicht verhalten wie Akteure eines „Schwarzmarkts light“.
Die aufsichtsrechtliche Dimension wird deutlicher, wenn man die Lizenzarchitektur betrachtet. Der Staatsvertrag verlangt zur Sicherung von Auszahlungsansprüchen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft von mindestens 5 Millionen Euro.
Diese Sicherheitsleistung ist kein symbolisches Element, sondern dient gerade dem Zweck, Zahlungsansprüche der Spielenden effektiv abzusichern – auch dann, wenn ein Anbieter Zahlungen verzögert oder verweigert.
Bei Pflichtverstößen sieht der Staatsvertrag abgestufte Maßnahmen vor – bis hin zum Widerruf der Erlaubnis.
Die zentrale Frage lautet daher: Wie viele erhebliche Lizenzverstöße werden geduldet, bevor die Aufsicht ihr Ermessen als ausgeschöpft ansieht und nicht nur mahnt, sondern konsequent durchgreift?
Unstreitig nimmt die GGL die länderübergreifende Aufsicht über Online-Glücksspielangebote wahr. Wir haben die Behörde über den Sachverhalt informiert und um Prüfung aufsichtsrechtlicher Schritte gebeten. Allerdings weist die GGL darauf hin, dass individuelle Auszahlungsbeschwerden nicht bearbeitet werden. In der Praxis verlaufen daher regelmäßig zwei Verfahren parallel: die zivilrechtliche Anspruchsdurchsetzung gegen den Anbieter sowie die aufsichtsrechtliche Prüfung möglicher systemischer Verstöße.
Was bedeutet dies für Betroffene?
Das Einzahlungslimit nach § 6c GlüStV 2021 ist eine verbindliche technische Pflicht.Die High-Limit-Stufe bis 30.000 € ist eine eng begrenzte Ausnahme (maximal 1 % der aktiven Spielenden).Eine Lizenz schützt nicht vor aufsichtsrechtlichen Sanktionen.Zur Absicherung von Auszahlungsansprüchen besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Bankbürgschaft.
So sollten Betroffene vorgehen:
Sichern Sie sämtliche relevanten Unterlagen (Kontoauszüge, Einzahlungs- und Einsatzhistorien, Wettscheine, Gewinndokumentationen, Auszahlungsanfragen sowie Kommunikation).Fordern Sie den Anbieter schriftlich unter Fristsetzung zur vollständigen Abrechnung und Auszahlung auf.Melden Sie systemische Auffälligkeiten über das Hinweisportal der GGL.Prüfen Sie parallel die zivilrechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Über die weitere Entwicklung werden wir berichten.
Eingestellt in Rechtsgebiet: Bank- Kapitalmarktrecht
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Autor :
Rechtsanwalt Istvan CocronRechtsanwalt Cocron
ohne Titel