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In einem weiteren Strafverfahren gegen einen Online-Glücksspieler hat das zuständige Gericht einen vollständigen Freispruch ausgesprochen. In Zusammenarbeit mit René Scheier erreichte István Cocron damit erneut eine erfolgreiche Verteidigung für einen Mandanten, der zuvor bei einem nicht lizenzierten Anbieter gespielt hatte.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, sich gemäß § 285 StGB an unerlaubtem Online-Glücksspiel beteiligt zu haben.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe sich die fehlende Zulassung des Anbieters aus der offiziellen Whitelist der Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ergeben. Der Spieler sei verpflichtet gewesen, sich hierüber eigenständig zu informieren. Bereits im Vorfeld war außerdem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet worden – ein strafrechtlicher Ansatz, der in vergleichbaren Konstellationen zunehmend gewählt wird.
Zusätzlich beantragte die Staatsanwaltschaft die Einziehung von mehr als 25.000 Euro an erzielten Zwischengewinnen auf Grundlage der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung nach §§ 73 ff. StGB. Diese Vorschriften dienen dazu, wirtschaftliche Vorteile aus vermeintlich rechtswidrigem Verhalten abzuschöpfen.
Klare Entscheidung des Strafgerichts
Nach Durchführung der Hauptverhandlung kam das Gericht zu einem eindeutigen Ergebnis:
Freispruch für den Angeklagten. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.
Das Urteil zeigt erneut, dass strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel keineswegs automatisch zu einer Verurteilung führen, sondern einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung bedürfen.
Neben zahlreichen Einstellungen in ähnlich gelagerten Verfahren handelt es sich bereits um den zweiten Freispruch in Folge, der durch die Zusammenarbeit von Cocron und Scheier erzielt werden konnte. „Parallel zu den Strafverfahren machen wir regelmäßig auch die zivilrechtlichen Rückforderungsansprüche unserer Mandanten geltend“, betont Rechtsanwalt Cocron.
Die Cocron Rechtsanwalts GmbH & Co. KG mit Standorten in Berlin und München vertritt gemeinsam mit Rechtsanwalt Scheier bundesweit Mandanten sowohl in Strafverfahren wegen Online-Glücksspiels als auch bei der Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen.
Hinweise für Betroffene bei Ermittlungen wegen Online-Glücksspiels
Wer eine Vorladung, Anhörung oder Anklageschrift erhält, sollte umsichtig handeln:
– Ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache machen.– Das gesetzlich garantierte Schweigerecht konsequent nutzen.– Keine eigenständigen schriftlichen Erklärungen gegenüber den Ermittlungsbehörden abgeben.– Unverzüglich einen im Straf- und Glücksspielrecht erfahrenen Rechtsanwalt einschalten.– Über den Verteidiger Akteneinsicht beantragen.– Nach Kenntnis der Ermittlungsakte Sachlage und Beweislage sorgfältig analysieren.– Eine individuelle und abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickeln.– Zusätzlich prüfen lassen, ob zivilrechtliche Ansprüche auf Rückforderung bestehen.
Der erneute Freispruch macht deutlich: Eine frühzeitige, strukturierte Verteidigung kann für den Ausgang eines solchen Verfahrens von entscheidender Bedeutung sein.
Eingestellt in Rechtsgebiet: Bank- Kapitalmarktrecht
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Autor :
Rechtsanwalt Istvan CocronRechtsanwalt Cocron
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