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München, 07.11.2023. Wer bei Online-Glücksspielen Geld verloren hat, hat gute Chancen den Verlust von den Betreibern des Online-Casinos zurückzuholen. Zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte haben dies schon bestätigt. Wie das OLG Nürnberg mit Beschluss vom 3. November 2023 deutlich machte, gibt es keinen Grund Verfahren zum Rückzahlungsanspruch der Spieler bis zu einer Entscheidung des EuGH auszusetzen. Einen entsprechenden Antrag der Betreiberin eines Online-Casinos auf Aussetzung des Verfahrens wies das OLG zurück. Das Verfahren findet wie geplant am Landgericht Ansbach statt.
CLLB Rechtsanwälte hatte für einen Mandanten, der bei Online-Glücksspielen über eine deutschsprachige Webseite Geld verloren hatte, Klage eingereicht. „Die Betreiberin des Online-Casinos hatte nicht die erforderliche Lizenz, um in Deutschland Glücksspiele im Internet anbieten zu dürfen. Sie hat mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Wir klagen daher für unseren Mandanten auf die Rückzahlung seiner Verluste“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Die Klage dürfte große Aussicht auf Erfolg haben. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass die Veranstalter illegaler Online-Glücksspiele den Spielern ihren Verlust erstatten müssen, so auch schon das LG Ansbach. Rechtsanwalt Cocron: „Wir gehen davon aus, dass das Gericht seiner Rechtsprechung treu bleibt und auch in diesem Fall den Rückzahlungsanspruch unseres Mandanten bestätigen wird.“
Auch die beklagte Betreiberin des Online-Casinos sieht offenbar nur wenig Chancen, dass das Gericht die Klage abweisen wird. Sie spielte nun auf Zeit und beantragte die Aussetzung des Verfahrens bis der EuGH in einem anhängigen Verfahren mit vergleichbaren Sachverhalt eine Entscheidung getroffen hat. Sowohl das LG Ansbach als auch das OLG Nürnberg wiesen den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens ab.
Der EuGH hat bereits 2010 entschieden, dass ein nationales Verbot von Online-Glücksspielen zulässig sein kann und nicht gegen europäisches Recht verstößt. Es gäbe keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts, die nicht schon durch Rechtsprechung des EuGH geklärt wurde, so das OLG Nürnberg. „Der EuGH hatte deutlich gemacht, dass ein nationales Verbot gerechtfertigt sein kann, wenn damit Ziele des Gemeinwohls wie Bekämpfung von Spielsucht, Jugendschutz oder Schutz vor ruinösen Verhalten verfolgt werden. Das ist bei dem Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag der Fall“, so Rechtsanwalt Cocron.
Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland ein grundsätzliches Verbot von Online-Glücksspielen. Danach wurde das Verbot etwas gelockert und die Veranstalter konnten eine Lizenz für ihr Angebot in Deutschland beantragen. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und ohne eine solche Genehmigung sind Online-Glücksspiele in Deutschland weiterhin verboten. Spieler haben daher nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt Cocron.
Eingestellt in Rechtsgebiet: Bank- Kapitalmarktrecht
Autor :
Rechtsanwalt Istvan CocronCLLB Rechtsanwälte
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