Fachbeiträge aus den Rechtsgebieten
Anlässlich des Tages der Workaholics (5. Juli) bringen wir all die Arbeitssüchtigen einmal auf den neusten Stand ihrer Rechte. Besonders das Thema Überstunden dürfte all jene interessieren, die regelmäßig als Letzte den Arbeitsplatz verlassen. Zwar gilt Arbeitssucht nicht offiziell als Krankheit, aber das viele Arbeiten kann einen auf Dauer trotzdem krank machen – was Arbeitnehmer hierzu wissen müssen, schauen wir uns genauer an.
Und zu guter Letzt knüpfen wir uns das Urlaubsrecht vor. Denn wer andauernd arbeitet, vergisst gerne mal seinen kompletten Urlaubsanspruch auszuschöpfen – aber was dann?
1 Jahr Überstunden – und das unbezahlt? Nein danke
Eine Studie hat gezeigt, dass ein Arbeitnehmer in seinem ganzen Arbeitsleben durchschnittlich ein ganzes Jahr umsonst arbeitet – der Grund dafür: unbezahlte Überstunden. Für jeden zweiten ist es normal, regelmäßig Überstunden zu machen, aber kaum einer kennt seine Rechte.
Diese 3 Dinge sollte jeder wissen:
Überstunden & Überarbeitung – arbeitsbedingter Stress ist tödlich
Eine UN-Studie stellte fest, dass sich rund 745.000 Todesfälle auf Überarbeitung zurückführen lassen. Die Folgen von arbeitsbedingtem Stress: Schlaganfälle, Herzerkrankungen, usw… Darüber hinaus ließ sich verzeichnen, dass die Menge geleisteter Überstunden bereits zwischen den Jahren 2000 und 2016 um rund 42% zunahm.
In Anbetracht der kürzlichen Entwicklungen um Homeoffice-Möglichkeiten, dürften sich diese Zahlen in den vergangenen Jahren allerdings vervielfacht haben. Erst vor zwei Wochen erschien dazu eine weitere Studie der DGB: Denn rund 50% der Beschäftigten verkürzen im Homeoffice ihre Mittagspause, arbeiten morgens früher und abends länger.
Krankheit: Kündigung wegen Burnout?
Stress und zu hohe Belastung am Arbeitsplatz sind häufige Gründe für ein Burnout – rund 185.000 Menschen sollen jährlich daran erkranken. Die Folge: Arbeitnehmer fallen am Arbeitsplatz regelmäßig bis zu 6 Monate lang aus. Umgerechnet sind das 4,3 Millionen Krankheitstage im Jahr, ausgelöst durch Burnouts. Das allein ist wirtschaftlich bedingter Unsinn.
Obwohl Krankheit grundsätzlich einen Kündigungsgrund darstellen kann – eine Kündigung wegen Burnouts kann bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ausgeschlossen oder zumindest beschränkt werden. Vor allem immer dann, wenn der Arbeitgeber selbst die Krankheit (mit)verursacht hat, zum Beispiel durch wissentliche Überarbeitung. Eine Interessenabwägung kann dazu führen, dass Interessen des Arbeitgebers – zumindest vorübergehend – zurücktreten müssen. Kosten für Arbeitgeber und Krankenkassen steigen dadurch unweigerlich.
Zu viel Arbeit, keine Zeit für Urlaub – wann verfällt Anspruch?
Dem Deutschen Gewerkschaftsbund zufolge lässt jeder dritte Arbeitnehmer einen Teil seiner Urlaubstage verfallen. Das Auffällige daran: Meistens waren es diejenigen, die den Urlaub am nötigsten hätten, die die Urlaubstage verfallen lassen. Daraus lasse sich ableiten: Je höher die wöchentliche Arbeitszeit, desto mehr Urlaubstage lässt der Arbeitnehmer verfallen. Dasselbe Phänomen gilt für Überstunden.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist eine Übertragung der Urlaubstage ins nächste Jahr grundsätzlich nur in zwei Konstellationen möglich: Entweder der Urlaub konnte aus dringenden persönlichen Gründen nicht genommen werden oder aus betrieblichen. Die einzige Ausnahme: der Arbeitsvertrag erlaubt eine weitreichendere Übertragung.
Der Resturlaub verfällt im Folgejahr aber grundsätzlich nur, wenn der Arbeitnehmer zuvor auf seinen Resturlaub aufmerksam gemacht und auf den drohenden Verfall ausdrücklich und unmissverständlich vom Arbeitgeber hingewiesen wurde.
Darum ist eine 4-Tage-Woche effizienter:
Was lernen wir daraus? Workaholics schaden sich selbst und kosten ihre Arbeitgeber sowie sämtliche Steuerzahler des Landes langfristig eine Menge Geld. Es wird Zeit für ein Umdenken!
Aktuelle Studien hinsichtlich einer 4-Tage-Woche zeigen: Weniger Arbeit führt nicht nur zu höherem Wohlbefinden, sondern gleichzeitig zu mehr Leistungsfähigkeit und Produktivität. Davon könnten alle Beteiligten profitieren.
Benötigen Sie rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Überstunden, stehen Ihnen die Anwälte von ROSE & PARTNER, insbesondere unsere Anwälte für Arbeitsrecht, grundsätzlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite: https://www.rosepartner.de/ueberstunden-ausbezahlen-abbauen-abgegolten-arbeitsrecht-arbeitsvertrag.html
Eingestellt in Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
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Autor :
Rechtsanwalt Finn DethleffROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
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