Fachbeiträge aus den Rechtsgebieten
Dem Zollfahndungsamt Frankfurt am Main ist Ende Juni 2021 ein großer Ermittlungserfolg gegen einen mutmaßlichen Waffenhändler aus dem Darknet gelungen, der im „verdeckten Internet“ widerrechtlich Waffen an weitere Tatverdächtige verkaufte.
Die Zollfahnder stellten bei Wohnungsdurchsuchungen diverse illegale Waffen, Munition und Pyrotechnik sicher, darunter insgesamt 13 Schusswaffen, 1.361 Stück Patronenmunition, Schlagringe, ein Butterfly-Messer, eine Stahlrute sowie 80 verbotene pyrotechnische Gegenstände.
Den Sicherstellungen war eine jahrelange Ermittlungsarbeit vorausgegangen, die das Zollfahndungsamt Frankfurt a.M. seit April 2016 durchführt, um gezielt den organisierten Handel und Schmuggel von illegalen Schusswaffen im Darknet zu bekämpfen.
Da die Tatverdächtigen keine Genehmigungen für den Handel, die Herstellung oder den Besitz von Waffen und Munition besitzen, ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft.
Einer der Beschuldigten erhielt bereits einen Strafbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe von mehreren Tausend Euro.
Aber auch die anderen Tatverdächtigen müssen sich auf empfindlich hohe Strafen einstellen. Denn bei illegalem Waffenbesitz und Waffenhandel kann eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren drohen – es handelt sich also um keine Kavaliersdelikte.
Die Zollfahndung in Frankfurt a.M. betonte die Bedeutung des Zollfahndungserfolgs für die Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit. So würden die Ermittlungserfolge verdeutlichen, dass das Darknet kein rechtsfreier Raum sei.
Das bedeutet: Jede Person, die Straftaten über das Darknet begeht, muss jederzeit mit der Identifizierung und mit einer Strafverfolgung rechnen.
Gegen Sie und Ihr Unternehmen wird wegen einer Zollstraftat ermittelt? Dann kontaktieren Sie im 1. Schritt einen erfahrenen Anwalt aus dem Zollstrafrecht, bevor Sie sich zur Sache äußern.
Weitere Informationen zur Zollfahndung und Zollstrafrecht finden Sie unter https://www.owlaw.de/zollrecht/zollstrafrecht/zollfahndung/
Eingestellt in Rechtsgebiet: Zollrecht
(137)
Autor :
Rechtsanwalt Anton SchmollO&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
ohne Titel