Fachbeiträge aus den Rechtsgebieten
Fahnder der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Südbayern des Zollfahndungsamtes München und des Bayerischen Landeskriminalamtes haben bei mehreren Razzien in Hamburg und Bayern Luxus-Gegenstände und Bargeld im Wert von über 300.000 Euro sichergestellt.
Bei den durchsuchten Wohnungen in Bayern handelte es sich u.a. um die eines mutmaßlichen Rauschgifthändlers, der Marihuana und Kokain zum Weiterverkauf erworben haben soll.
Unter den Waren, die die Zollfahnder in Bayern beschlagnahmten, waren u.a. Speichermedien und Mobiltelefone sowie ein getunter Sportwagen.
Durch die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Zollbehörden konnte die GER die Tatverdächtigen ermitteln und den gegen die Verdächtigen laufenden Haftbefehl vollstrecken.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung dienen solche Razzien auch immer der verfahrensbegleitenden Vermögensabschöpfung.
Solche Durchsuchungen durch das Zollfahndungsamt sind kein Einzelfall und können auch Unternehmen treffen – insbesondere dann, wenn der Verdacht der Hinterziehung von Einfuhrabgaben oder andere schwerwiegende zollrechtliche Verstöße im Raum stehen.
Im Falle einer solchen Razzia sollten Unternehmen bedacht handeln und sich unbedingt durch einen Anwalt beraten lassen. Denn die Konsequenzen bei Zollverstößen sind gravierend und können unter Umständen Haftstrafen nach sich ziehen.
Durch eine gezielte Kooperation und Instrumente wie die strafbefreiende Selbstanzeige können Schäden minimiert und der Geschäftsbetrieb gesichert werden.
Unsere Anwälte bei O&W beraten Unternehmen deutschlandweit bei zollrechtlichen Streitigkeiten und Problemen mit dem Zoll und betreuen Mandanten auch bei Zollfahndungen in München und Nürnberg.
Mehr Informationen zur Rechtsberatung im Zollrecht an unserem Standort in München finden sie auf https://www.owlaw.de/zollrecht/anwalt-muenchen/
Eingestellt in Rechtsgebiet: Zollrecht
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Autor :
Rechtsanwalt Anton SchmollO&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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