Fachbeiträge aus den Rechtsgebieten
Die Zollverwaltung überprüft Lieferantenerklärungen regelmäßig bei Präferenz- und Zollprüfungen.
Häufigste Ursache für Fehler sind die Weitergabe ohne eine vorangegangene Prüfung der Ursprungsregeln oder eine falsche Zolltarifnummer.
Die richtige Handhabung von Lieferantenerklärungen ist für eine risikofreie Exportabwicklung unersetzlich. Ansonsten drohen hohe Nachzahlungen und Bußgelder.
Nachzahlungen, Schadensersatz & Bußgelder
Ist der Präferenznachweis fehlerhaft, nimmt die Zollbehörde diesen zurück. Steuerrechtlich kann das zu einer Nachverzollung bei der Einsatzumsatzsteuer und der Zollabgaben führen.
Je nach Vertragsgestaltung trifft den Verkäufer zusätzlich eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Käufer.
Unter Umständen drohen dem Käufer und Ausführer neben hohen finanziellen Schäden auch eine strafrechtliche Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.
Zuverlässigkeit des Ausführers
Daneben können fehlerhafte Präferenznachweise auch negative Auswirkungen auf die Bewilligung des ermächtigten Ausführers haben.
Stellt das Zollamt bei einer Zollprüfung eine mangelhafte Lieferantenerklärung fest, gilt das Unternehmen als unzuverlässig und die Bewilligung wird meist entzogen.
Mehr Informationen zu Lieferantenerklärungen finden Sie auf
https://www.owlaw.de/zollrecht-beratung/11487-langzeit-lieferantenerklaerungen-richtig-handhaben/
Eingestellt in Rechtsgebiet: Zollrecht
(251)
Autor :
Rechtsanwalt Anton SchmollO&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
ohne Titel