Fachbeiträge aus den Rechtsgebieten
Der Zollfahndung in Essen gelang am 17. Juni 2020 ein spektakulärer Erfolg:
Die Zollbeamten haben bei einer Wohnungsdurchsuchung in Krefeld eine illegale Schnapsbrennerei ausgehoben und stellten insgesamt 226 Liter Branntwein, 200 kg Maische, Destille und Brennereiequipment sicher. Darüber hinaus wurden noch über 1.100 unversteuerte Zigaretten beschlagnahmt.
Bei der Wohnung handelte es sich um die 3-Zimmer-Wohnung eines russischen Ehepaares, die mit sämtlichem Zubehör zur Alkoholherstellung ausgestattet war. So war unter anderem in der Gästetoilette ein 20-Liter Destilliergerät angeschlossen.
Zuständig für die Maßnahme war das Zollfahndungsamt Essen, das im Auftrag für das Hauptzollamt Krefeld tätig wurde. Dieses warnte in dem Zusammenhang auch vor den tödlichen Gefahren, die bei der illegalen und unsachgemäßen Herstellung von Branntwein entstehen können.
Privates Brennen von Alkohol illegal
Seit 2018 ist in Deutschland die Gewinnung und Reinigung von Alkohol durch Destillation für Privatpersonen nach dem Alkoholsteuergesetz (AlkStG) verboten. Bei Verstoß droht eine empfindliche Geldbuße in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
Eine Ausnahme besteht für sogenannte Stoffbesitzer. Diese benötigen wiederum eine Brenngenehmigung, die vom Hauptzollamt erteilt werden muss.
Und auch dann gelten für die Stoffbesitzer Mengenbeschränkungen: Insgesamt dürfen nur 50 Liter reiner Alkohol pro Kalenderjahr hergestellt werden. Wird diese Erzeugungsgrenze überschritten, erlischt die Lizenz dauerhaft.
Wer Zigaretten unversteuert nach Deutschland einführt und die Tabaksteuer unterschlägt, macht sich der Steuerhinterziehung strafbar. Für eine solche Straftat drohen in Deutschland hohe Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen.
Mehr Informationen und Beratung zum Thema Zollfahndung finden Sie hier https://www.owlaw.de/zollrecht/zollstrafrecht/zollfahndung/
Eingestellt in Rechtsgebiet: Zollrecht
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Autor :
Rechtsanwalt Anton SchmollO&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
ohne Titel