Fachbeiträge aus den Rechtsgebieten
Im Markenrechtsstreit um die Wortmarke „Malle“ muss der Unternehmer Jörg Lück einen herben Niederschlag einstecken. Das Europäische Markenamt hat die Löschung der Marke angeordnet.
Verwender von „Malle“ abgemahnt
Auch wenn zu Zeiten von Corona keine „Malle“-Partys steigen– der Streit um die europäische Wortmarke „Malle“ läuft nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer Ebene weiter. Der Produzent von Ballermann-Größen wie Tim Toupet und Mickey Krause, Jörg Lück, ist bereits seit einigen Jahren für unterschiedliche Bereiche Markeninhaber der Wortmarke „Malle. Europaweit hat sich der Unternehmer die Marke beispielsweise für TV-Sendungen, Partys und Werbung schützen lassen. Schon länger geht er auch gegen Verwender des Begriffes „Malle“ vor, darunter auch gegen Veranstalter von „Malle“-Partys. Wegen der Verwendung der Wortmarke ohne eine entsprechende Lizenz sollten diese Abmahnkosten zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Einige der betroffenen Unternehmer stellten daraufhin beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) Anträge, die Marke für nichtig erklären zu lassen.
"Malle" Teil des deutschen Sprachgebrauchs
Das EUIPO hat sich nun gegen einen markenrechtlichen Schutz des Begriffs „Malle“ entschieden. Lück hat damit nun den Streit um die Wortmarke vor dem Europäischen Markenamt vorerst verloren. Das Markenamt hat die Wortmarke „Malle“ für nichtig erklärt (Beschl. v. 18.05.2020, Az. 32 783 C).
Dabei geht das EUIPO von einem absoluten Schutzhindernis des Begriffes aus. Gefragt wurde danach, was das deutschsprachige Publikum in der Europäischen Union unter dem Begriff „Malle“ verstehe. Nach Ansicht des EUIPO liegt die Antwort ganz klar nicht in einer geschützten Marke, sondern in einem geografischen Hinweis auf die beliebte spanische Urlaubsinsel Mallorca. Beleg dafür, sei auch der Eintrag im gängigen Wörterverzeichnis Duden, wo der Begriff „Malle“ umgangssprachlich das Kurzwort für Mallorca sei. „Malle“ sei daher bereits Teil des deutschen Sprachgebrauches. Ein markenrechtlicher Schutz könne nicht begründet werden.
Löschung der EU-Marke
Es komme also insbesondere darauf an, was der Deutsche bei dem Begriff „Malle“ assoziiert. Und das sei nach Einschätzung des EUIPO eindeutig die Balearen-Insel. Selbst bei der typischen „Malle“-Musik werde der Hörer an den beliebten deutschen Ferienort erinnert. Dieser Zusammenhang bestehe auch bei TV-Sendungen oder Partys. Mit dem Begriff „Malle“ verbindet der durchschnittliche Deutsche also das Bild der Urlaubsinsel.
Das EUIPO folgte insbesondere nicht der Argumentation des Markeninhabers Lück. Dieser gab an, „Malle“ sei nur ein umgangssprachlicher Begriff, der sich weder auf Landkarten, noch grundsätzlich im „offiziellen Sprachgebrauch“ wiederfände. Das ließ das EUIPO allerdings nicht gelten. Entscheidend sei vielmehr, dass das deutsche Publikum den Begriff als geografischen Hinweis verstehe. Dann nämlich stand zum Zeitpunkt der Anmeldung der Marke bereits ein absolutes Eintragungshindernis entgegen. Damit muss die EU-Marke nun gelöscht werden.
Weiteres Verfahren in Deutschland
Vor dem Landgericht Düsseldorf ist derweil noch ein anderes Verfahren anhängig. Dabei geht es um die deutsche Marke von Unternehmer Lück, die von der Löschung der EU-Marke nicht betroffen ist. Ausgangspunkt war hier eine Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamt. Lück hatte der dort angeordneten Löschung der deutschen Wortmarke widersprochen. Welche Auswirkungen die Entscheidung des EUIPO auf die Entscheidung des Landgerichtes haben wird, bleibt abzuwarten.
Weitere Informationen zum Thema Markenrecht erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/markenrecht.html
Eingestellt in Rechtsgebiet: Gewerblicher Rechtsschutz
(248)
Autor :
RechtsanwaltDr. Bernd FleischerROSE & PARTNER
ohne Titel