Fachbeiträge aus den Rechtsgebieten
Nunmehr haben alle Töchterunternehmen Insolvenz beantragt. Für alle gebuchten, aber abgesagten und im Voraus bezahlten Reisen stehen Kunden nicht nur Rückzahlungsansprüche wegen verletzung des Reisevertrages zu, sondern auch Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden. Die Anmeldung bei der Zurich Versicherung, die als Dienstleister die Karea AG beauftragt hat, sollten Sie am besten einem Anwalt überlassen, da Sie von dort keinerlei Rückmeldungen erwarten können, welche Unterlagen fehlen.
Lassen Sie sich nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung entmutigen, aufgrund der Vertragspflichtverletzung ist der Baustein "Vertragsrecht" immer umfasst, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
Auch die Anmeldung im Insolvenzverfahren Ihrer Rückzahlungsansprüche sichert Ihnen noch etwas mehr Geld, weil die Zurich Versicherung nur eine Haftung bis 110 Mio € übernommen hat. Da die Kundengelder diesen Betrag übersteigen, erhalten sie nur einen quotalen Anteil.
Gern stehe ich für Ihre Fragen zur Verfügung.
Eingestellt in Rechtsgebiet: Insolvenzrecht
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Autor :
Rechtsanwalt Carsten KowalzikRechtsanwalt Carsten Kowalzik
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