Fachbeiträge aus den Rechtsgebieten
Kombinierte Darlehensverträge mit vereinbarter Tilgung durch Leistungen aus einer gleichzeitig abgeschlossenen Lebensversicherung sind eine beliebte Finanzierungsform. Die Bank kann für den Abschluss der Lebensversicherungsverträge häufig zusätzlich Vermittlungsprovision von den Versicherungsgesellschaften erhalten, wodurch sich diese Geschäfte besonders lohnen. Häufig jedoch verlangen Banken nach Auszahlung der Versicherungsleistungen, wenn gerade durch die Niedrigzinsphase oder anderer Umstände die Ablaufleistung sich geringer als kalkuliert darstellt, die Differenz zum Darlehenssaldo am Ende vom Kreditnehmer.
Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen bei entsprechender Vereinbarung im Darlehensvertrag zulässig. Das Risiko, dass die Lebensversicherung nicht den Restsaldo abdeckt, trägt also sehr häufig die Bank. Sie wird dazu von den Gerichten als dahingehend erfahren angesehen, die Versicherungssummen entsprechend hoch bei Darlehensvertragsabschluss anzusetzen.
Seien Sie also vorsichtig, wenn Ihre Bank die Restschuld am Ende der Laufzeit von Ihnen verlangt. Gerne wehre ich für Sie solche häufig unberechtigten Ansprüche gegen das Kreditinstitut ab. Oder haben Sie bereits die Restschuld auf Verlangen der Bank bezahlt? Dann fordere ich die bezahlte Restschuld für Sie von der Bank zurück
Eingestellt in Rechtsgebiet: Bank- Kapitalmarktrecht
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Autor :
Rechtsanwalt Carsten KowalzikRechtsanwalt Carsten Kowalzik
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