Fachbeiträge aus den Rechtsgebieten
CSU-Politiker und bayerische Justizminister Georg Eisenreich fordert eine gesetzliche Auskunftspflicht der Mutter über die Vaterschaft ihres Kindes. Ein Scheinvater, der Unterhaltszahlungen getätigt hat, habe ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wer leiblicher Vater des Kindes ist, um etwaige Regressansprüche wirksam durchsetzen zu können.
Umstrittene Unterhaltszahlungen bei Scheinvaterschaft
Der Forderung nach einer verbindlichen Auskunftspflicht der Mutter bei einem Kuckucks-Kind liegt die Überlegung eines möglichen Regressanspruches des Scheinvaters zugrunde. Hat der Scheinvater Unterhaltszahlungen erbracht, die er gar nicht hätte tätigen müssen, habe ein berechtigtes Interesse an der Auskunft über den biologischen Vater. Nur so könnten Regressansprüche gegen den leiblichen Vater wirksam durchgesetzt werden. Die CSU, allen voran der Justizminister Georg Eisenreich, fordert daher einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegen die Mutter des Kindes.
Allerdings sollen auch Argumente des Kindeswohls für eine solche Auskunftspflicht sprechen. Einem Mann, der erfährt, dass das Kind tatsächlich nicht sein biologisches ist, sind damit häufig die Hände gebunden, wenn die Mutter den Namen des leiblichen Vaters nicht freiwillig preisgeben möchte. Allerdings wird dieser auch womöglich seine Zahlungen einstellen, wenn er erfährt, dass er dazu rechtlich eigentlich nicht verpflichtet wäre. Ist der leibliche Vater unbekannt, sieht der Scheinvater seine Regressansprüche besonders in Gefahr. Letztlich werden dann auch die Interessen des Kindes nicht unerheblich berührt.
Fehlende Regelung im Abstammungsrecht
Bisher sieht das Familienrecht keinen solchen Auskunftsanspruch gegen die Mutter zur Klärung der Vaterschaft vor. Das soll sich aber nach Vorstellung der CSU bald ändern. Die Justizministerkonferenz, die ab dem 05.06.2019 in Lübeck tagt, soll auf Initiative des bayerischen Ministers das Bundesjustizministerium zu einem entsprechenden Gesetz auffordern.
Ob dann aber tatsächlich eine Auskunftspflicht der Mutter ausreichend Bestätigung im Bundestag findet, bleibt abzuwarten. Damaliger Justizminister Heiko Maas von der SPD war mit einem ähnlich Gesetzesentwurf 2016 vor dem Bundestag gescheitert. Nun wird die Debatte um eine gesetzliche Auskunftspflicht erneut ins Rollen gebracht.
Weitere Informationen zum Thema Vaterschaft erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/familienrecht/abstammung-name/vaterschaft.html
Eingestellt in Rechtsgebiet: Familienrecht
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Autor :
RechtsanwaltDr. Boris Jan SchiemzikROSE & PARTNER
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