Fachbeiträge aus den Rechtsgebieten
Kürzlich gingen tausende Menschen in der Europäischen Union auf die Straße, um gegen einen Gesetzentwurf zu protestieren. Es ging um eine in Brüssel geplante und diskutierte Reform des Urheberrechts. Das Europaparlament hat dem Entwurf inzwischen trotz der anhaltenden Proteste zugestimmt.
Die Reform bringt einige Risiken mit sich. Beispielweise stellt der potenzielle Einsatz von sogenannten Uploadfiltern eine Gefahr dar. Die EU hat sich mit der Urheberrechtsreform das Ziel gesetzt, die Rechte von Urhebern im Internet zu schützen. Zu diesem Zweck sollen künftig gewerbliche Plattformen wie Facebook oder YouTube haften, wenn sie die unberechtigte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke nicht durch geeignete Maßnahmen verhindern.
Die Warnung Vieler: Uploadfilter stellen eine Gefahr da
Der Gesetzentwurf spricht davon, zur Durchsetzung der urheberrechtlichen Vorschriften geeignete technische Mittel zu nutzen. Auch wenn Uploadfilter nicht explizit gefordert werden, lasse sich deren Einsatz nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht vermeiden. Ulrich Kelber warnt vor den datenschutzrechtlichen Konsequenzen der Reform. Da es nicht möglich sei mit allen potenziellen Rechteinhabern Lizenzverträge zu schließen, werden die Uploadfilter höchstwahrscheinlich Anwendung finden.
Kleiner Plattformen können den Programmieraufwand eines solchen Filters nicht stemmen. Daher müssen solche Unternehmen in der Zukunft höchstwahrscheinlich auf die Angebote einiger weniger großer IT-Anbieter zurückgreifen. Die Gefahr der Uploadfilter besteht also nicht nur in einer potenziellen Zensur, sondern auch in einer zu befürchtenden Monopolisierung.
Urheberrechtsreform darf nicht zu Lasten des Datenschutzes gehen
Ulrich Kelber vertritt die klare Meinung, dass Urhebern ein modernes Leistungsschutzrecht geboten werden muss. Dieses muss an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters angepasst sein. Allerdings dürfe die Reform nicht zu Lasten der informationellen Selbstbestimmung und des Datenschutzes der Unionsbürger gehen. Die EU müsse darlegen, dass Plattformbetreiber ihrer Verantwortung auch ohne die Verwendung von Uploadfiltern nachkommen können. Diesbezüglich bleibt die Handlungsempfehlung der Europäischen Kommission abzuwarten. Bringt diese keine Abhilfe, müsste die Urheberrechtsreform aus datenschutzrechtlicher Sicht noch einmal überarbeitet werden.
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https://www.rosepartner.de/datenschutz-datenschutzrecht.html
Eingestellt in Rechtsgebiet: Urheber- Medienrecht
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Autor :
RechtsanwaltDr. Bernd FleischerROSE & PARTNER
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