Fachbeiträge aus den Rechtsgebieten
Haben Sie sich schon einmal mit den Meldungen nach der AWV bei der Bundesbank befasst? Wenn nicht, geht es Ihnen wohl so, wie vielen Menschen. Obwohl die Kontoauszüge in der Regel deutlich darauf hinweisen, macht sich keiner die Mühe, diesen Hinweis auf die sogenanne Z4 Meldung richtig zu lesen.
Die AWV Meldung bei der Bundesbank ist deswegen so wichtig, weil Verstöße dagegen mit einem Bußgeld geahndet werden. Was aber muss nun bei der Bundesbank im Wege der Z4 Meldung gemeldet werden?
Insofern kann bei Zahlungen schnell ein Verstoß begangen werden. Ein Anwalt sollte dann prüfen, ob eine Selbstanzeige abgegeben werden sollte. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Gelder zwischen der EU und den USA hin und her transferiert werden. Aber Vorsicht - selbst wenn die Zahlung innerhalb der EU bleibt, muss eine AWV Meldung bei der Bundesbank abgegeben werden. Denn es kommt nicht darauf an, ob die Zahlung die EU verlässt, sondern vielmehr, ob es sich um eine Zahlung an einen Ausländer handelt.
Die Meldung muss übrigens rein elektronisch bei der Bundesbank abgegeben werden. Dazu ist ein Zugang dort für die AWV-Meldung anzulegen.
Mehr Informationen zur AWV Meldung bei der Bundesbank finden Sie unter
https://www.owlaw.de/z4-awv-meldepflicht-vergessen/
Eingestellt in Rechtsgebiet: Zollrecht
(802)
Autor :
Rechtsanwalt Anton SchmollO&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
ohne Titel