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Das Video dauert nur 31 Sekunden – wird jetzt aber für den Betreiber des Dalí Museums in Berlin teuer. Wegen Urheberrechtsverletzungen muss das Museum nun 30.000 für die Verwendung der Werke an die klagende Dalí-Stiftung zahlen. Das Museum hatte seine Berufung vor dem Oberlandesgericht München zurückgenommen.
Richter bewerten Video als Werbevideo
Von April 2011 bis März 2015 hatte das Museum Dalí Berlin einen Videoclip auf YouTube hochgeladen, welche in dieser Zeit knapp 28.000 Mal angeklickt wurde. In dem Video wurden bekannte Werke des spanischen Künstlers Salvador Dalí mit Berliner Sehenswürdigkeiten kombiniert. Laut Museumsbetreiber allein eine Hommage an den Künstler; aus Sicht der Gerichte aber klar ein Werbevideo, welches auf die Dalí-Ausstellung des Museums aufmerksam machen sollte.
Insgesamt 13 Motive des Künstlers waren in dem Video zu sehen, bei sechs von ihnen nahm das erstinstanzlich mit dem Streit befasste Landgericht München eine Urheberrechtsverletzung an. Die Richter hatten daher eine Schadensersatzsumme von rund 30.000 Euro angesetzt. Mit Blick auf die Anzahl der gezeigten Kunstwerke und der Zeit, die das Video auf YouTube online war, laut Richter eine angemessene Schadensersatzsumme. Dennoch legte das Museum gegen die Entscheidung Berufung ein.
OLG München hält Schadensersatzsumme für „sehr günstig“
Seine Berufung nahm das Museum nun aber zähneknirschend wieder zurück. Pro Kunstwerk und Monat rund 100 Euro für die Verwendung eines Dalí Werkes - Dies erschien auch den Richtern am OLG München „sehr sehr günstig“. Sie legten dem Museumsbetreiber die Zurücknahme der Berufung nahe. Diesem Rat wurde letztlich gefolgt - Damit ist das erstinstanzliche Urteil nun rechtskräftig.
Das Museum hat damit den Rechtsstreit zwar beendet – richtig zufrieden war der Geschäftsführer des Museum, Carsten Kollmeier, nach der Entscheidung aber dennoch nicht. „Pro Klick einen Euro – ein teurer Spaß“, so der Geschäftsführer. Er könne das Vorgehen der Stiftung nicht nachvollziehen. Das Museum „Dalí – Die Ausstellung am Potsdamer Platz“ zeigt schon seit rund 10 Jahren mehrere hundert Dalí- Exponate aus privaten Sammlungen. Schon in der Vergangenheit boten diese Stoff für Urheberrechtsstreitigkeiten mit der Dalí-Stiftung.
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Eingestellt in Rechtsgebiet: Urheber- Medienrecht
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Autor :
RechtsanwaltDr. Bernd FleischerROSE & PARTNER
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