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Das EU-Parlament hat in einer ersten Abstimmung den Vorschlag des Rechtsausschusses zur Verhandlung über die Reform des EU-Urheberrechtes abgelehnt. Im September muss sich das Parlament nun erneut mit der Frage einer Reform auseinandersetzen.
Umstrittene Reformvorschläge
Gegen die Aufnahme von Verhandlungen zu einer Reform hatten sich 318 Abgeordnete ausgesprochen. Dagegen stimmten nur 278 für den Vorschlag.Einzelne Punkte der Reform scheinen noch für Unstimmigkeiten zu sorgen. Insbesondere die sogenannten Upload-Filter sind umstritten. Dabei handelt es sich um eine spezielle Software, die Urheberrechtsverletzungen im Internet vorbeugen soll. Die Änderung sieht vor, dass Plattformen wie YouTube bereits beim Hochladen der Inhalte ihrer Nutzer prüfen müssen, ob urheberrechtlich geschützte Werke betroffen sind. Das bisherige Verfahren sieht dagegen nur vor, dass Plattformen erst im Nachhinein geschützte Inhalte löschen müssen.
Auch geplant ist die Einführung einer sogenannten Leistungsschutzgesetzes. Suchmaschinen wie Google sollen verpflichtete werden, vorab die Erlaubnis eines Verlages einzuholen, wenn sie Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen wollen. Damit soll auch in diesem Bereich das Urheberrecht im Internet weiter konkretisiert werden.
Kritiker und Befürworter der Reform
Ablehnende Stimmen befürchten eine Art „Vorzensierung des Internets“ und sehen die Informationsfreiheit der Bürger in Gefahr. Die Befürworter der europäischen Reform dagegen verweisen auf einen wirksamen Urheberrechtsschutz, der sich an die digitale Zeit anpassen müsse.
Es bleibt abzuwarten, ob sich der Reformvorschlag zukünftig durchsetzen kann, denn durch die erste Abstimmung ist der Vorschlag noch nicht endgültig vom Tisch. Die Geschäftsordnung des EU-Parlamentes sieht vor, dass, wenn mindestens 10% der Abgeordneten die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat ablehnen, eine Abstimmung im Plenum stattfindet. Daher wird nun der Standpunkt des Parlaments in der nächsten Plenartagung im September 2018 weiter diskutiert, der Entwurf ggf. abgeändert und noch einmal abgestimmt. Bei der nächsten Abstimmung haben die Abgeordneten aber die Möglichkeit den Entwurf endgültig zu verwerfen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/urheberrecht.html
Eingestellt in Rechtsgebiet: Urheber- Medienrecht
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Autor :
RechtsanwaltDr. Bernd FleischerROSE & PARTNER
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